Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

Vertragspartner des Kunden ist: Yellow Sonnenstudio GmbH & Co. KG
Vertreten durch die Geschäftsführer: Horst Rudelt, Hannoversche Str. 77, 34266 Niestetal
Registergericht: Amtsgericht Kassel 
Registernummer: HRA 16784
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 265 697 784
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: siehe Geschäftsführer

Unser Angebot erfolgt freibleibend. Die unsere Ware betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse etc. und die darin enthaltenen Daten, z.B. über Leistung, Betriebskosten und Gewicht sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Auftraggeber bleibt 30 Tage an seine Bestellung gebunden. Sie gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich von uns abgelehnt wird. Die Bestellung gilt auch durch sofortige Lieferung als angenommen. Unsere Auftragsbestätigungen sind auch ohne Namensunterschrift verbindlich. Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung ausschließlich durch YELLOW!® Sonnenstudio GmbH & Co. KG. Unsere Verkaufsniederlassungen/Handelsvertreter sind hierzu nicht berechtigt. Vereinbarungen, die dieser Vertrag nicht enthält, gelten als nicht getroffen.

2. Preise

Maßgebend sind die Preise unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Erfolgt die Lieferung 6 Monate nach Auftragserteilung oder später, sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreise verbindlich. Abweichende Preise unserer Auftragsbestätigung sind dann für uns nicht mehr bindend. Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Als Mindestabnahme gelten unsere Abpackungsmengen laut Preisliste. Werden diese unterschritten, sind wir berechtigt, einen angemessenen Mindermengenzuschlag zu berechnen. Für die Kosten von Verpackung, Versicherung, Versand wird eine Pauschale erhoben.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen ohne Abzug zahlbar. Rechnungen über Dienstleistungen aller Art und Mietrechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Nettozahlungstermin ist jeweils auf der Vorderseite unserer Rechnungen angegeben. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir auf den Rechnungswert Verzugszinsen in Höhe des höchsten Prozentsatzes, den wir einer unserer Banken aus laufender Geschäftsverbindung tatsächlich zahlen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen des Käufers von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen ist das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, es sei denn, die vom Käufer geltend gemachten Ansprüche wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unsere Vertreter/Handelsvertreter besitzen keine Inkassovollmacht. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser unveräußerliches Eigentum. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstands, hat uns der Käufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang mit der Maßgabe gestattet, unser Eigentumsrecht durch entsprechende Abmachung zu erhalten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Wiederverkäufer schon jetzt seine Forderung gegen die Abnehmer an uns ab. Erfolgt die Zahlung an den Wiederverkäufer, so hat dieser die eingegangenen Beträge treuhänderisch, ohne Vermischung mit seinem Geschäftsvermögen, zu verwalten und sofort an uns zu überweisen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderliche Reparaturen ausführen zu lassen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist bei bestehendem Eigentumsvorbehalt ebenfalls unzulässig. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten nicht nach und macht der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so kann nicht eingewandt werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, unter anderem bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Lieferfristen

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn zu diesem Zeitpunkt die Kaufgegenstände das Lager verlassen haben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Wird der Kaufgegenstand auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte und Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen verspäteter Lieferung oder sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen gleichviel, ob sie im Werk des Lieferers oder bei seinen Unterlieferanten eintreten, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Aufruhr, Streik etc.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
a) auf Vertragserfüllung zu bestehen, wobei der Käufer für den Zeitraum zwischen vereinbartem und tatsächlichem Liefertermin die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware trägt, oder
b) Schadenersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass uns im konkreten Falle ein geringerer Schaden entstanden ist. Es bleibt uns jedoch unbenommen, einen evtl. höheren Schaden, bei entsprechendem Nachweis geltend zu machen. Dieser Anspruch ist vertraglich vereinbarter Schadensersatz, keine Vertragsstrafe. Der Käufer gerät darüber hinaus in Abnahmeverzug, wenn er die Genehmigung von Reinzeichnungen (Werbeklischees, etc.) nicht 4 Wochen nach Zustellung der Muster vornimmt und auch die Nachfrist von 14 Tagen verstreichen lässt.

6. Mängelrügen

Offensichtliche oder offenkundig werdende Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Überprüfung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Unbeschadet dessen gilt die Regelung des § 377 HGB.

7. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen (oder im Zusammenhang mit dieser) erhaltenen Daten über den Kunden auch im Firmenverband für unsere geschäftlichen Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist die Lieferung ausführende und in der Auftragsbestätigung genannte Betriebsstätte. Als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsstellen gilt für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Kassel als vereinbart. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Sitz der Gesellschaft: 34266 Niestetal, Hannoversche Str. 77
Handelsregister: 880 HRB 13242 Amtsgericht Kassel
Stand Juni 2018